Ferienwohnungsabgabe
Für Ferienwohnungen (Wohnungen ohne Hauptwohnsitzmeldungen) sind nachfolgende Jahresabgaben zu entrichten. Wird eine Wohnung während des Jahres zu einer Hauptwohnsitzwohnung, so wird die Fremdenverkehrsabgabe aliquot aufgeteilt.
Wohnfläche bis 30 m² € 70,00
30 m² - 70 m² € 90,00
70 m² - 100 m² € 130,00
ab 100 m² € 160,00


